Ich bin rechtsschutzversichert, muss ich im Vorfeld etwas tun?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von den Vertragsbedingungen Ihrer Police ab. 

 

Es bietet sich an, wenn Sie selbst  Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung aufnehmen und vor dem Beratungstermin beziehungsweise vor meiner Beauftragung im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren um Deckungszusage bitten. 

 

Es ist grundsätzlich möglich, dass ich für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage einhole. Bitte beachten Sie aber, dass dafür dann eine eigenständige Gebühr entsteht, die unter Umständen nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird. 

Wie kann ich Dokumente an Sie übermitteln?

Sie können Unterlagen entweder zum Termin mitbringen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, Dokumente per E-Mail auszutauschen, wobei hier der Datenschutz am geringsten ist, da

E-Mails unverschlüsselt übertragen und damit abgefangen werden können. Daher übersende ich Ihnen Unterlagen per E-Mail nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. 

 

Alternativ kann ich Ihnen einen Link zu einem passwortgeschützten Nextcloud-Ordner zukommen lassen, über den Dokumente geteilt werden können. 

 

Legen Sie besonderen Wert auf Datenschutz, kann ich Ihnen auch einen Zugang zur webAkte der Firma e.Consult.AG, einrichten. Darüber ist das höchste Maß an Vertraulichkeit und Datensicherheit gewahrt. Jedoch ist zuvor eine Registrierung notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

 

Natürlich können Sie mir Unterlagen auch klassisch per Post zusenden. 

Bieten Sie auch Hausbesuche an?

In der Regel finden Termine in meinem Büro oder telefonisch statt. Da beide Büros nicht barrierefrei sind, biete ich mobilitätseingeschränkten Personen Hausbesuche an. Bitte reservieren Sie in diesem Fall keinen Termin über den Terminbuchungslink sondern wenden  sich bitte telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular an mich. Wir vereinbaren dann einen geeigneten Termin. 

 

Bitte beachten Sie, dass ich für  Anfahrten außerhalb von Arnstadt und Hermsdorf die entstehenden Anreisekosten zu berechnen habe.

 

Eine telefonische, kostenlose Ersteinschätzung ist grundsätzlich möglich. Dabei handelt es sich um eine einmalige, pauschale Einstiegsberatung, ohne vorherige Recherche oder umfängliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.